Kehrwasser
Das Team der Ambulanten Hilfen hat sich den Namen „Kehrwasser“ mit Bedacht ausgewählt und dieser Name trägt eine symbolische Bedeutung, die unsere Werte, Ziele und unsere Herangehensweise an die ambulante Unterstützung treffend widerspiegelt.
Im Kanusport bezieht sich „Kehrwasser“ auf den ruhigen Bereich hinter einem Hindernis im Wasserstrom, wie beispielsweise ein Felsen oder ein Stauwehr. Kehrwasser bietet Kanusportler:innen eine sichere und geschützte Umgebung, in der sie sich ausruhen, reflektieren und neu ausrichten können, bevor sie sich erneut in den herausfordernden Wasserstrom begeben.
Ähnlich sehen wir unsere ambulanten Hilfen als einen Ort der Ruhe, Sicherheit und Unterstützung, an dem Menschen Halt finden können, um sich mit ihren Herausforderungen auseinanderzusetzen.
Sei es im Kanusport oder in unseren Ambulanten Hilfen: Das Kehrwasser ist ein Ort der Neuausrichtung. Nachdem Kanusportler:innen im Kehrwasser Energie gesammelt und neue Kraft gefunden haben, können sie sich wieder dem turbulenten Wasserstrom stellen. Ebenso bieten wir in den Ambulanten Hilfen Unterstützung, die es Menschen ermöglicht, gestärkt und mit einer erneuerten Perspektive ihre Lebensherausforderungen anzugehen.
Der Name „Kehrwasser“ betont auch die Idee der Gemeinschaft und des gemeinsamen Handelns. Wie Kanusportler:innen im Team zusammenwirken, um Hindernisse zu bewältigen, so arbeiten wir in den Ambulanten Hilfen wie in einem Team: die Profis mit den Klient:innen zusammen. Deswegen steht „Kehrwasser“ besonders für die Werte der Sicherheit, der Stärkung, der Reflexion und der Gemeinschaft. Ähnlich wie im Kanusport möchten wir Menschen dabei unterstützen, ihre Reise durch das stürmische Wasser des Lebens erfolgreich zu navigieren und gestärkt hervorzugehen.
Wir bieten
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Beratung und Unterstützung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (§ 27 ff. SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) unterstützt die Familie in ihrem häuslichen Umfeld und bezieht dabei die Lebenswelt der Familie mit ein
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) unterstützt Kinder und Jugendliche bei familiären, schulischen oder sozialen Problemen
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) unterstützt junge Volljährige bei der Persönlichkeitsentwicklung und bei der Entwicklung einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung
- Clearing in Form einer Sozialpädagogischen Diagnostik
Ziele:
- Stärkung und Förderung der Familie innerhalb ihres gewohnten Umfelds
- Entwicklung individueller Lösungsansätze
- Beratung und Begleitung in Erziehungsfragen
- Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit
- Stärkung der Handlungskompetenz und Selbstständigkeit
- Perspektiventwicklung
- Sicherung des Kindeswohls
- und viele mehr
Der Weg zu uns
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/oder Krisen Hilfe benötigen. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 27 ff. SGB VIII.
Es gibt im Grunde drei Zugänge zur Sozialpädagogischen Familienhilfe:
- Familien, die sich selbst an das Jugendamt wenden (so genannte Selbstmelder);
- Familien, die bereits mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Kontakt sind und ggf. bereits andere Formen der Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen haben (Zusatz- oder Anschlusshilfen);
- Familien, die durch Hinweise oder Initiativen Dritter an das Jugendamt vermittelt werden, bspw. durch Kindertageseinrichtungen, Schule, Ärzte, Krankenhäuser, Sozialämter, Familiengericht, aber auch durch Nachbarn.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen im persönlichen Gespräch, via E-Mail oder am Telefon.
Teamleitung
Sozialraum Kreis GT – Regionalstelle Ost
Ich bin Ich
Janina Sprenger
Teamleitung
Sozialraum Kreis GT – Regionalstelle West
Sozialraum Stadt Gütersloh