Hedwighaus
Die Wurzeln der Ambulanten Hilfen im Hedwighaus Lippstadt reichen zurück zu einer Reihe von Entwicklungen und Partnerschaften, die in den späten 1990er Jahren ihren Anfang nahmen. Im Jahr 1997 übernahm das Jugendwerk Rietberg die Verantwortung für die Tagesgruppe der St. Hedwig Kongregation in Lippstadt. Dieser Schritt wurde notwendig, als die Hedwigschwestern, die zuvor die Tagesgruppe geleitet hatten, sich dazu entschieden, in ihr Mutterhaus nach Berlin-Wannsee zurückzukehren. Dieser Wandel legte den Grundstein für die Jugendhilfe im Hedwighaus als eine zusätzliche Säule innerhalb des Jugendwerk Rietberg.
Die Tagesgruppe konnte erfolgreich fortgeführt werden und im Jahr 1999 erweiterte das Hedwighaus seine sozialpädagogischen Aktivitäten um einen neuen Bereich – die Ambulanten Hilfen zur Erziehung. Diese Unterstützungsangebote außerhalb einer institutionellen Umgebung wurden ein weiteres fest verankertes Element innerhalb des Jugendwerk Rietberg.
Ab 2010 fanden die Ambulanten Hilfen zur Erziehung auch im Kreis Soest und im örtlichen Jugendamt Beachtung. Im Verlauf der nächsten Jahre wuchs das Team der Ambulanten Hilfen zur Erziehung kontinuierlich. Aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten im Hedwighaus wurde im Jahr 2022 eine neue Immobilie in der Elisabethstraße 4 in Lippstadt angemietet. Dieser Ort dient heute als Büro sowie als Raum der Begegnung und Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche, die die Ambulante Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen.
Wir bieten
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Beratung und Unterstützung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (§ 27 ff. SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) unterstützt die Familie in ihrem häuslichen Umfeld und bezieht dabei die Lebenswelt der Familie mit ein
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) unterstützt Kinder und Jugendliche bei familiären, schulischen oder sozialen Problemen
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) unterstützt junge Volljährige bei der Persönlichkeitsentwicklung und bei der Entwicklung einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung
Ziele:
- Stärkung und Förderung der Familie innerhalb ihres gewohnten Umfelds
- Entwicklung individueller Lösungsansätze
- Beratung und Begleitung in Erziehungsfragen
- Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit
- Stärkung der Handlungskompetenz und Selbstständigkeit
- Perspektiventwicklung
- Sicherung des Kindeswohls
- und viele mehr
Der Weg zu uns
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/oder Krisen Hilfe benötigen. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 27 ff. SGB VIII.
Es gibt im Grunde drei Zugänge zur Sozialpädagogischen Familienhilfe:
- Familien, die sich selbst an das Jugendamt wenden (so genannte Selbstmelder);
- Familien, die bereits mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Kontakt sind und ggf. bereits andere Formen der Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen haben (Zusatz- oder Anschlusshilfen);
- Familien, die durch Hinweise oder Initiativen Dritter an das Jugendamt vermittelt werden, bspw. durch Kindertageseinrichtungen, Schule, Ärzte, Krankenhäuser, Sozialämter, Familiengericht, aber auch durch Nachbarn.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen im persönlichen Gespräch, via E-Mail oder am Telefon.
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