AUF DEM WEG ZU LÖSUNGEN
Mit Leidenschaft für Menschen
Ganzheitliche und maßgeschneiderte Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien in der stationären Jugendhilfe
Unsere Wohngruppen richten sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund individueller, sozialer oder gesellschaftlicher Probleme in ihrer Herkunftsfamilie überfordert oder gefährdet sind und Entwicklungs- sowie Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Gemeinsam klären und planen wir ihre weitere Lebensperspektive. Ein multiprofessionelles Team begleitet diesen Prozess. Am Ende der Erziehungs-/Betreuungszeit im Jugendwerk Rietberg besteht die Möglichkeit eines begleiteten Entlassungsprozesses in die Herkunftsfamilie. Falls diese Option ausgeschlossen ist, bieten wir alters- und entwicklungsgemäße Folgeangebote an.
Die stationären Wohngruppen umfassen sowohl ko- als auch monoedukative intensivpädagogisch-therapeutische Angebote für Jungen und Mädchen.
Intensivpädagogisch-therapeutische Wohngruppen
Orientierungs- und Perspektivgruppen
Fünftagegruppe
Intensivpädagogisch-therapeutisches Jugendwohnen
Die intensivpädagogisch-therapeutischen Angebote im Jugendwerk Rietberg sind ganzheitlich auf die individuellen Bedürfnisse junger Menschen und deren Familien ausgerichtet. Wir bieten intensive Unterstützungsprozesse und legen dabei besonderen Wert auf folgende Kriterien (nach Menno Baumann, Professor für Intensivpädagogik):
- konfliktsicher, deeskalierend und präsent
- reflektiert bezüglich professioneller Nähe
- aktive Bindungs- und Beziehungsgestaltung
- dranbleibend mit einer „haltenden Haltung“
- Kontinuität vermittelnd
- verstehend und traumasensiblen Ansätzen verpflichtet
- mit Konzepten des (emotionalen) Schutzes und der Sicherung der Mitarbeiter:innen ausgestattet
- und wenn nötig flexibel in der Umgestaltung des Settings
Der Weg zu uns
Die Entscheidung über die Unterbringung in einer Wohngruppe wird von den Sorgeberechtigten und vom Jugendamt getroffen. Grundlage hierfür bilden die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 und 34 SGB VIII oder nach § 35a SGB VIII sowie § 41 SGB VIII im Bereich Jugendwohnen. Die Auswahl der Wohngruppe orientiert sich am Alter, der individuellen Problemstellung sowie dem Unterstützungsbedarf der Kinder und Jugendlichen.
Junge Menschen, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind, haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Ob eine seelische Behinderung vorliegt, hat das Jugendamt nach vollständiger Ermittlung des Sachverhaltes zu entscheiden. Kinder und Jugendliche mit schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen sowie gehörlose oder blinde Kinder und Jugendliche können nicht aufgenommen werden, da ihren besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen nicht entsprochen werden kann.
Das Einzugsgebiet des Jugendwerk Rietberg
Unser Einzugsgebiet richtet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche, die im hiesigen Sozialraum Kreis Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Lippstadt, Kreis Soest und Paderborn gemeldet sind. Wir nehmen als Facheinrichtung aber auch Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland auf. Wichtig ist uns, vor Aufnahme genau zu prüfen, ob wir den Bedarfen entsprechen können.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen im persönlichen Gespräch, via E-Mail oder am Telefon.
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